
Allgemeine Geschäftsbedingungen
01 // Wann Ihr Auftrag verbindlich wird.
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbedrucksachen bzw. Werbemitteln, und/oder die Präsentation von Bildern und Bildsequenzen mit informativem oder werblichem Charakter über geeignete Monitore.
2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten.
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen / Bilder / Filme ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Unterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis oder der Darstellung die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne farbverbindlichen, analogen Proof oder Andruck geliefert werden.
3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt.
Wir gewährleisten die übliche Druck- Bildqualität im Rahmen der durch die Druck- Bildunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck von Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck / Darstellung Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbepublikationen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbepublikationen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadensersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.
4. Was mit gelieferten Druck- Bildunterlagen nach dem Druck geschieht.
Die Bild-/Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrags.
5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können.
Wir behalten uns vor Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben wurden. Die Ablehnung eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.
6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können.
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze auf den Monitoren oder in den Displays frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Unterlagenschluss bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes für maximal die ersten 8 gebuchten Wochen fällig.
7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können.
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 7 Tage vor Unterlagenschluss ohne Angaben von Gründen zurückziehen. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes für maximal die ersten 8 gebuchten Wochen fällig.
8. Das sollten Sie über die Distribution / Darstellung wissen.
Die Bilder, Filme oder Werbedrucksachen nehmen wir während des gebuchten Zeitraums in unsere Monitore und / oder Displays auf. Wir beauftragen mit der Distribution unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Bilder / Filme und Werbedrucksachen. Sie werden -wenn nicht anders vereinbart- von Mo- Fr jeweils 4 x pro Stunde innerhalb der Öffnungszeiten gesendet oder mindestens einmal pro Woche verteilt. Die Verteilungshäufigkeit innerhalb einer Woche und die Menge der Werbedrucksachen pro Stelle und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst. Die von uns zu verteilenden Werbedrucksachen müssen mit unserem Impressum versehen sein, gleich wer sie gestaltet oder hergestellt hat.
9. So kontrollieren wir die Distribution.
Die Verteilung der Werbedrucksachen wird in Form von Listen mit folgenden Angaben protokolliert: Name und Adresse der Stelle, Verteilungsdatum, Unterschrift des Kuriers, bei Filmen und Bildern wird Ihnen eine Playlist zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erstellen wir eine Fotodokumentation, die die Präsentation der Werbemittel belegt. Sowohl die Distributionslisten als auch die Fotodokumentation können vom Auftraggeber eingesehen werden. Distributionslisten und/oder Fotodokumentation gelten als Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die Anzahl von mind. 95% der, in der Auftragsbestätigung benannten Stellen, durch unsere Mitarbeiter nachweisbar angefahren wurden. Bei Unterschreitung der genannten Stellenanzahl um mehr als 5%, sind wir verpflichtet dem Auftraggeber die Vertriebskosten anteilig zu erstatten. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.
10. Reklamationen bezüglich der Distribution.
Reklamationen, die den Vertrieb der Bilder / Filme / Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag schriftlich (möglichst per Fax) geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Reklamationen gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.
11. Preise und Zahlungen.
Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht-, Lithokosten, Grafik, etc.), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als Zahlungsziel wird mit Beauftragung durch den Auftraggeber, ein Zahlungseingang auf unser Firmenkonto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung vereinbart. Bei Zahlungen innerhalb von einer Woche ab Rechnungslegung gewähren wir 2% Skonto. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preislisten zu halten. Die von uns gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Bei langfristigen Vereinbarungen für Produktion und Verteilung bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder "Entgegenbringung" entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinnen in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4%igen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro vereinbart.
12. Sonstiges.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.