Allgemeine Geschäftsbedingungen

01 // Wann Ihr Auftrag verbindlich wird.
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbedrucksachen bzw. Werbemitteln, und/oder die Präsentation von Bildern und Bildsequenzen mit informativem oder werblichem Charakter über geeignete Monitore.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten.
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen / Bilder / Filme ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Unterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis oder der Darstellung die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne farbverbindlichen, analogen Proof oder Andruck geliefert werden.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt.
Wir gewährleisten die übliche Druck- Bildqualität im Rahmen der durch die Druck- Bildunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck von Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck / Darstellung Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbepublikationen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbepublikationen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadensersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druck- Bildunterlagen nach dem Druck geschieht.
Die Bild-/Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrags.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können.
Wir behalten uns vor Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben wurden. Die Ablehnung eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können.
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze auf den Monitoren oder in den Displays frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Unterlagenschluss bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes für maximal die ersten 8 gebuchten Wochen fällig.

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können.
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 7 Tage vor Unterlagenschluss ohne Angaben von Gründen zurückziehen. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes für maximal die ersten 8 gebuchten Wochen fällig.